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SHK-Erfolg

Ausbildung · Berichtsheft

SHK Berichtsheft Beispiele: So schreibst du Wochen- und Fachberichte

Das Berichtsheft (Ausbildungsnachweis) brauchst du für die Zulassung zur Gesellenprüfung. Hier findest du Beispielformulierungen für Anlagenmechaniker SHK, die du an deine eigenen Tätigkeiten anpasst – bitte nie wörtlich übernehmen, denn der Nachweis muss deine echte Arbeit zeigen.

Beispiele für Wochenberichte (betriebliche Tätigkeiten)

  • Kaltwasser- und Warmwasserleitungen in Edelstahl (Pressfitting) im EFH-Neubau verlegt, Leitungen befestigt und gedämmt.
  • Dichtheitsprüfung der Trinkwasserinstallation mit Druckluft durchgeführt und Protokoll ausgefüllt.
  • Gas-Brennwertgerät gewartet: Brenner gereinigt, Zündelektrode geprüft, Abgaswerte gemessen.
  • Heizkörper im Altbau getauscht, Thermostatventile montiert und Anlage entlüftet.
  • Vorwandelement für WC montiert, Abwasseranschluss DN 100 hergestellt, Gefälle geprüft.

Ideen für Fachberichte

  • Aufbau und Funktion einer Druckerhöhungsanlage
  • Hydraulischer Abgleich: Warum und wie?
  • Legionellenschutz in der Trinkwassererwärmung
  • Unterschiede zwischen Press-, Löt- und Schraubverbindungen
  • Funktionsweise einer Luft-Wasser-Wärmepumpe

Typische Fehler im Berichtsheft

  • Zu allgemein: „Auf Baustelle geholfen“ statt konkreter Tätigkeit
  • Wochen nachträglich auf einmal ausgefüllt
  • Fehlende Unterschriften von Ausbilder oder Azubi
  • Berufsschulinhalte und Unterweisungen vergessen

Schneller mit Vorlagen

Vorlagen sparen dir Zeit beim Aufbau und helfen, nichts zu vergessen. Die Inhalte schreibst du trotzdem selbst – passend zu deinem Betrieb und deinem Ausbildungsstand.

Häufige Fragen

Darf ich Beispiele aus dem Internet einfach übernehmen?
Nein. Das Berichtsheft muss deine tatsächlichen Tätigkeiten belegen. Beispiele dienen nur als Formulierungshilfe.
Muss ich täglich oder wöchentlich schreiben?
Beides ist möglich. Was gilt, regeln Ausbildungsvertrag bzw. Betrieb und die zuständige Kammer.
Darf ich das Berichtsheft digital führen?
Ja, der Ausbildungsnachweis darf schriftlich oder elektronisch geführt werden, wenn das im Ausbildungsvertrag festgelegt ist.

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